
Ladestationen bald auch Eichrechtskonform
Ab dem 1. April 2019 müssen Ladestationen für Elektroautos, die nach Kilowattstunden oder Nutzungsdauer abrechnen, Eichrechtskonform sein.
Das bedeutet mehr Transparenz für E-Autofahrer, denn der Endkunde muss nachvollziehen können wie viel Energie er bezogen hat und wie sich der Preis berechnet.
Wir finden das schafft Vergleichbarkeit und Vertrauen in die Elektromobilität!